Anfangs nimmt man einiges ja noch mit Humor, irgendwann hört der Spaß aber auf – wenn andere zu dreist werden und sich zu viel herausnehmen. Nach einem Jahr Unternehmertum muss man einfach feststellen: Nicht jeder, mit dem man zu tun hat, handelt so, wie man sich das vorstellen würde: getrieben von einem hohen Qualitätsanspruch, fair und transparent. Wäre vielleicht auch zu schön, um wahr zu sein.
Zunächst habe ich das – leicht irritiert – erst einmal hingenommen. Das ist jetzt vorbei (nein, tut mir leid, ich kann jetzt keine Namen nennen…) Und so hat es vielleicht auch symbolischen Wert, dass wir am Freitag im Industriehof richtige Parken-Verboten-Schilder angebracht haben – nachdem unsere Plätze immer wieder zugeparkt wurden.
Vor einem Jahr haben wir das noch nicht so ernst genommen. „Falschparker müssen mindestens ein Abo abschließen“, schrieben wir auf das Parkverbotsschild, das eigentlich kein Schild, sondern ein Din-A-4-Blatt in einer Klarsichtfolie war – und sich dementsprechend schnell von der steinernen Wand abreißen ließ. Und genau das geschah: Einige blockierten nicht nur die Plätze, sondern rissen gleich auch die Folien ab (siehe „Was macht man mit dreisten Falschparkern?“ https://impulsemagazin.wordpress.com/2013/09/04/ich-werde-dafur-sorgen-dass-ihr-wagen-am-kran-baumelt/ Und: „Ich werde dafür sorgen, dass Ihr Wagen am Kran baumelt!“ https://impulsemagazin.wordpress.com/2013/09/04/ich-werde-dafur-sorgen-dass-ihr-wagen-am-kran-baumelt/).
Also: Die Schilder sind angebracht. Das wird teuer…
Wir haben die Lösung. Besser als Abschleppen: http://www.recht-hilfreich.de/markenrecht-frankfurt/abmahnung/falschparker-abmahnen/
Wir teilen diese leidvolle Erfahrung.
Aus unserer Sicht ist das dennoch ein Kampf gegen Windmühlenflügel… Rein rechtlich handelt es sich dabei um den Tatbestand einer Besitzstörung. Als Eigentümer bzw. Besitzer des Parkplatzes kann man beim Verkehrsamt eine Halterfeststellung und anschließend vom Parksünder die Abgabe einer kosten- und strafbewehrten Unterlassungserklärung einfordern und nötigenfalls auch einklagen.
In der Praxis verhält es sich jedoch so, dass der Streitwert dermaßen gering ist, dass jemand diese Aufforderungen zur Abgabe einer UE gefahrlos ignorieren kann. Das Kostenrisiko steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. In neun von zehn Fällen haben wir die Abgabe einer UE nicht weiter verfolgt, nachdem der Betroffene nicht darauf reagiert hat.
In dem einzigen „positiven“ Fall stottert ein bedauernswerter ausländischer Subunternehmer eines großen Paketzustellungsunternehmens die Kosten von 150 EUR nun in drei monatlichen Raten ab. Im Grunde auch nur deswegen, weil er mit den Möglichkeiten, sich im deutschen Rechtssystem zu wehren, nicht genügend vertraut war.
Insofern werden wir jetzt ebenfalls den Weg einschlagen und rigoros abschleppen zu lassen. In Hamburgs Westen gibt es ein einschlägig bekanntes und im allgemeinen nur wenig geliebtes Abschleppunternehmen, dass Fahrzeuge sofort abschleppt und nur gegen Zahlung wieder aus ihrem Hochsicherheitstrakt entlässt. Vor einem Besuch werden sich unsere Kunden in Zukunft erst einen Parkausweis aus dem vierten Stock abholen und nach dem Besuch wieder zurück bringen müssen.
Ob das Schild die Gelegenheitsparker tatsächlich abschrecken wird, bleibt abzuwarten. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich als letztes 😉