Der erste Jahresabschluss

Es gibt ja Projekte, die scheinen niemals zu enden. Der Bau der Elbphilharmonie etwa. Oder der Versuch, meinen Schreibtisch leer zu räumen. Schön, dass zumindest auf eine Sache Verlass ist: auf das deutsche Handelgesetzbuch. So turbulent das erste Jahr nach dem Management-Buy-out auch gewesen sein mag – die Erstellung des Jahresabschlusses („Er muß klar und übersichtlich sein.“, HGB § 243 Aufstellungsgrundsatz) zwingt uns, all die unzähligen Detailinformationen der vergangenen Monate zusammenzuführen – und uns selbst ein besseres Bild zu machen, wie wir wirtschaftlich dastehen. Wir haben uns fest vorgenommen, bis nächste Woche alle Zahlen präsentieren zu können, rechtzeitig zur impulse-Party – ein Jahr nach dem MBO. Immerhin: Die Einladung zum Pressegespräch „Ein Jahr nach dem Neustart von impulse“ haben wir inzwischen rausgeschickt. Die Überschrift: Warum es sich lohnt, Regeln zu brechen – und wie sich Freiheit auszahlt.

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Veröffentlicht in MBO

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