Gut zu wissen: Wir waren offenbar nicht die einzigen, die auf unserer Deutschlandtour Mitte April Fotos geschossen haben. Auch die Thüringer Polizei war fleißig und nahm unseren Mercedes-Bus mit dem „impulse on tour“-Logo ins Visier. Heute erhielt ich – vielen Dank! – einen Brief mit ein paar Fotos, leider schwarz-weiß, auch die Kontraste und die Schärfe würden unserer Fotoredakteurin nicht gefallen. Egal. Wer hätte gedacht, dass unsere Aktion auf so viel Interesse stoßen würde.
Dort, wo ein Brief sonst mit einem „Sehr geehrter Herr…“ beginnt, steht nur gefettet „Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit“. Dann heißt es nüchtern, der Wagen („IHR PKW“) habe am 13.04.2013 um 13.32 Uhr auf der „UEBERHOLSPUR“ die zulässige Höchgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Gemessen wurden – siehe Foto – 129km/h. Die Behörden sind uns aber offenbar entgegenkommen, nach einem „Toleranzabzug“ – das Wort sollte ich mir merken – wurden 125km/h festgestellt. Immer noch zu schnell. Und dann heißt es auf der Rückseite: „Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommt die Halterin bzw. der Halter als verantwortliche(r) Fahrzeugführer(in); Verantwortlicher nicht in Betracht.“ Woher wissen die das? Haben die gegoogelt und geschaut, wie dieser Nikolaus Förster aussieht, fehlt „aufgrund bisheriger Feststellungen“ etwa ein Bart oder sonstiges?
Okay, ich gebe es zu. Ich war’s nicht. Aber ich weiß, wer es war – ich saß ja schließlich auf dem (von der Polizei dezent abgedeckten) Beifahrersitz, als es blitzte. Angaben verweigern kann ich nur, wenn ich mit dieser Person verwandt bin – „in gerader Linie“ oder „durch Annahme an Kindes statt“ oder „in der Seitenlinie bis zum dritten Grade“ oder auch „bis zum zweiten Grade verschwägert (dies trifft zu bei den Enkeln und Urenkeln Ihres Ehepartners sowie bei Ihren Schwägern und Schwägerinnen)“.
Bleibt mir also nichts anderes übrig, als den Zeugenfragebogen auszufüllen und meine Kollegin – im übrigen eine sehr gute Autofahrerin – zu benennen. Nur: Wer zahlt die Rechnung? Meine Kollegin hat sofort angeboten, die Summe zu zahlen, wobei wir noch gar nicht wissen, wie hoch sie ausfallen wird. Ich erinnere mich noch dunkel an irgendwelche Regeln bei Gruner+Jahr, wo festgelegt wurde, dass jeder für Geldbußen selbst aufkommen müsse. Aber: Zum einen haben wir noch gar keine eigenen Regeln (dazu blieb bislang keine Zeit…). Und zum anderen – und hier wird es moralisch: Wäre das wirklich fair?
Naja, der Halter des Fahrzeuges dürfte wohl die GmbH sein, deshalb kommt diese nicht als Fahrer(in) in betracht…
Darf die GmbH überhaupt Geldbußen wegen zu schnellem Fahren übernehmen? So viel ich weiß, nicht.
Wenn die GmbH die Strafe zahlt, ist das ein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers und muss versteuert werden, bei uns zahlen die Fahrer Ihre Strafen selbst, damit es zu keinen Konflikten mit dem Finanzamt bei Prüfungen kommt.
Wir haben jetzt mal bei Juristen nachgefragt, was man in solch einer Situation tun oder lassen sollte, nachzulesen auf http://www.impulse.de/recht-steuern/wenn-der-mitarbeiter-einen-strafzettel-bekommt-was-unternehmen-beachten-mussen